Aktuelle Förderaufrufe
Projektaufruf für ESF-Vorhaben bis 30.09.2020
Neue Ideen für den ländlichen Raum gefragt! Bis zum 30.09.2020 können Antragsteller und Antragstellerinnen bei der Lokalen Aktionsgruppe Dübener Heide/Sachsen-Anhalt Vorhaben einreichen und sich um europäische Fördermittel aus dem Sozialfonds (ESF) für das Jahr 2021/22 bewerben.
So vielfältig wie die Dübener Heide ist, können auch die eingereichten Projekte aus den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales sowie Natur- und Umweltschutz sein: kleine Beschäftigungsprojekte, Bildungsmaßnahmen sowie Vorhaben zur Integration von Migranten.
Von der Förderung können Kommunen, Kirchen, Vereine und kleine Unternehmen profitieren. Zur LEADER-Förderregion im anhaltischen Teil der Dübener Heide gehören die Kommunen Bad Schmiedeberg, Bitterfeld-Wolfen, Gräfenhainichen, Kemberg, Muldestausee und Raguhn-Jeßnitz mit den jeweiligen Ortsteilen.
Für alle Fragen steht das Regionalmanagement Dübener Heide zur Verfügung. Dieses berät kostenfrei und begleitet durch das zweistufige Antragsverfahren. Kontakt: Anne-Marie Benda (Tel.: 034243-342008, Mobil: 0151-55851736); Josef Bühler (Mobil: 0175-5803150).
Nähere Informationen über ESF-Projekte
Grundlegend gilt:
- keine Förderung von investiven Maßnahmen
- Förderung von Bildung, Integration und Beschäftigung: Projekte, Konzepte und Netzwerke
- Zuwendungsempfänger: öffentliche und private juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, keine natürliche Personen
- 80 % Förderung, teilweise gibt es Einschränkungen bzgl. der Förderobergrenze
Förderung von Personalausgaben (ausgenommen Förderung von Stammpersonal):
- für projektbezogenes Personal: Personalkostenpauschale aufgrund standardisierter Stundensätze
-> Für einfache Tätigkeiten, für die eine berufliche Ausbildung nicht erforderlich ist:
13 Euro je Stunde (60 Minuten)
13 Euro je Stunde (60 Minuten)
-> Für Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene berufliche Ausbildung oder mehrjährige
(mindestens zwei Jahre) einschlägige Berufserfahrung erforderlich ist:
(mindestens zwei Jahre) einschlägige Berufserfahrung erforderlich ist:
18 Euro je Stunde (60 Minuten)
-> Für höherwertigere Tätigkeiten, wie die Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
anderen Dienstleistungen, die eine Hochschul- oder vergleichbare Ausbildung erfordern:
anderen Dienstleistungen, die eine Hochschul- oder vergleichbare Ausbildung erfordern:
24 Euro je Stunde (60 Minuten)
- sowie indirekte Sachkostenpauschale in Höhe von 15 % der Personalkosten
- oder als Mikroprojekt für am Arbeitsmarkt Benachteiligte, insbesondere Personen
nachgegangen sind,
-> die sich im Alter zwischen 15 und 24 Jahren befinden,
-> die über keinen Abschluss der Sekundarstufe II oder keinen Berufsabschluss verfügen,
-> deren Abschluss einer Vollzeitbildungsmaßnahme noch keine zwei Jahre zurückliegt und die
noch keine reguläre bezahlte Erstanstellung gefunden haben,
-> die älter sind als 50 Jahre,
-> allein lebende Erwachsene mit mindestens einer unterhaltsberechtigten Person oder
-> Angehörige einer ethnischen Minderheit, die ihre sprachlichen und beruflichen Fertigkeiten
ausbauen oder mehr Berufserfahrung sammeln müssen, damit sie bessere Aussichten auf eine
dauerhafte Beschäftigung haben.
Folgende Inhalte zählen dazu (tlw. Förderhöchstbetrag):
- Interkulturelle und interreligiöse Projekte (2.500 € pro Veranstaltung)
- Projekte zur Bewältigung sozialer Folgen des demografischen und strukturellen Wandels:
wie z. B. interkommunale, öffentlich-private oder bürgerschaftliche Netzwerke (bis 60.000 €)
-> Entwicklung von Strategien, Konzepten und Leitbildern mit Handlungsfeldern, um z.B. Impulse
für die künftige Orts- und Regionalentwicklung zu setzen oder einer Stigmatisierung als
schrumpfende und alternde Gesellschaft entgegenzuwirken (bis 60.000 €)
für die künftige Orts- und Regionalentwicklung zu setzen oder einer Stigmatisierung als
schrumpfende und alternde Gesellschaft entgegenzuwirken (bis 60.000 €)
-> Umsetzung von Strategien und Konzepten
-> Coaching-Projekte (bis 30.000 €)
-> Coaching-Projekte (bis 30.000 €)
-> Weiterbildung von Ehrenamtlichen, um sie für diese freiwillige Tätigkeit besser zu qualifizieren
-> Entwicklung und Unterstützung von regionalen und kommunalen Willkommenskulturen
(auch in Unternehmen und Vereinen), wie z. B. Integrationspatenschaften (bis 30.000 €)
(auch in Unternehmen und Vereinen), wie z. B. Integrationspatenschaften (bis 30.000 €)
- Lokale arbeitsmarktorientierte Mikroprojekte (bis 35.000 €), diese unterstützen vor allem
-> den Abbau von Bildungs- und Qualifikationsdefiziten,
-> die Arbeitsmarktintegration,
-> die Beschäftigungsfähigkeit für am Arbeitsmarkt Benachteiligte und Personen mit
Behinderungen ab einem Grad der Behinderung von 30
Behinderungen ab einem Grad der Behinderung von 30
- Kooperationen zwischen Schulen und regional angesiedelten Unternehmen zur Berufsorientierung und -vorbereitung (Schüler Klasse 1-6) an außerschulischen Lernorten
- Initiierung und Unterstützung von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen für im Rahmen von
LEADER und CLLD geförderte Projekte.
Für alle Projektträger zu beachten:
Bitte füllen Sie den Projektanmeldebogen in vorläufiger Form aus und reichen Sie diesen beim Regionalmanagement ein. Das Management wird mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin vereinbaren und die Details klären. Den überarbeiteten Projektbogen reichen Sie bitte fristgerecht bis zum 30.09.2020 postalisch oder in digitaler Form beim Regionalmanagement Dübener Heide ein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.
Der Projektbewertungsbogen, der vom Entscheidungsgremium der Region ausgefüllt wird, dient zu Ihrer Information. Die Sitzung der LAG zur Projektauswahl und Erstellung der sog. Prioritätenlisten erfolgt Anfang November 2020. Der genaue Termin wird unter „Aktuelles“ bekanntgegeben.
Bitte verwenden Sie für Ihre Projektanmeldung das folgende Formular:
Bitte füllen Sie den Projektanmeldebogen in vorläufiger Form aus und reichen Sie diesen beim Regionalmanagement ein. Das Management wird mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin vereinbaren und die Details klären. Den überarbeiteten Projektbogen reichen Sie bitte fristgerecht bis zum 30.09.2020 postalisch oder in digitaler Form beim Regionalmanagement Dübener Heide ein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.
Der Projektbewertungsbogen, der vom Entscheidungsgremium der Region ausgefüllt wird, dient zu Ihrer Information. Die Sitzung der LAG zur Projektauswahl und Erstellung der sog. Prioritätenlisten erfolgt Anfang November 2020. Der genaue Termin wird unter „Aktuelles“ bekanntgegeben.
Bitte verwenden Sie für Ihre Projektanmeldung das folgende Formular:
Alle Projekte werden von der LAG nach folgendem Schema bewertet:
Datenschutz-Information gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Datenverarbeitung durch die Leader Aktionsgruppe (LAG) im Rahmen des Entwicklungsprogramms
für den ländlichen Raum (EPLR 2014 bis 2020)
Information zum Datenschutz
Beauftragung von Planern, Gutachtern in Vorbereitung der Antragsstellung:
Merkblatt zur Auftragsvergabe
Beauftragung von Planern, Gutachtern in Vorbereitung der Antragsstellung:
Merkblatt zur Auftragsvergabe