Förderung in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt verfolgt hier einen so genannten Multifondsansatz: Zur Unterstützung von Maßnahmen im ländlichen Raum kommen ganz verschiedene Fördertöpfe zum Einsatz. Die wichtigsten Förderrichtlinien innerhalb des LEADER-Programms sind die RELE (investive Maßnahmen in Dorferneuerung und Tourismus) und LEADER/CLLD (Innovative Maßnahmen). Seit 2017 stehen auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Bildungsmaßnahmen sowie dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) für die Förderung von Kultur- und Sportinfrastruktur zur Verfügung. Aber auch außerhalb des LEADER-Budgets können eine ganze Reihe verschiedener Förderungen beantragt werden.
Die jeweiligen Richtlinien und Antragsformulare finden Sie im Verlauf dieser Seite.
Die jeweiligen Richtlinien und Antragsformulare finden Sie im Verlauf dieser Seite.
Richtlinie LEADER und CLLD (gültig seit 02.03.2021)
Die Richtlinie LEADER und CLLD des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Oktober 2015 veröffentlicht, im Jahr 2016 wesentlich ergänzt und 2017, 2018/19 und Anfang 2021 erneut angepasst. Förderanträge über diese können nur eingereicht werden, wenn das Vorhaben auch auf der Prioritätenliste der LAG Dübener Heide steht.
Diese neue Richtlinie eignet sich für besonders innovative Vorhaben mit einem hohen Grad an Bürgerbeteiligung. Sie können hier sowohl Einzelprojekte als auch Kooperationsprojekte (gebietsübergreifend und transnational) beantragen.
Weiterhin werden über diese Richtlinie Vorhaben sozialer Art aus dem eruopäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt. Im Fokus stehen neben arbeitsmarktorientierten Mikroprojekten zur Verbesserung von Bildung, Qualifikation und Arbeitsmarktintegration für benachteiligte Personengruppen vor allem kleinere Vorhaben rund um die sozialen Folgen des demografischen Wandels, um Willkommenskultur oder um interreligiöse und interkulturelle Themen. Ebenso wird die außerschulische Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen unterstützt. Die Mittel können für Bildungsvorhaben, Konzepte und Netzwerkbildung eingesetzt werden; Investitionen sind nicht vorgesehen.
Richtlinie LEADER und CLLDAntragsformular LEADER-EinzelprojektAntragsformular LEADER-KooperationsprojektStammdatenbogen 2021
Antragsformular ESF-Projekt
Beachten Sie bitte stets, dass neben Antragsformular und Stammdatenbogen eine Reihe weiterer Unterlagen erforderlich sind, deren Zusammenstellung einige Zeit in Anspruch nimmt. Die entsprechenden Checklisten sind auf den letzten Seiten des Antragsformulars ersichtlich.
Die Förderanträge für Einzelvorhaben sind in jedem Jahr bis zum 01. März einzureichen. Anträge für Kooperationsvorhaben können seit 2017 laufend eingereicht werden.
Die Richtlinie LEADER und CLLD des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Oktober 2015 veröffentlicht, im Jahr 2016 wesentlich ergänzt und 2017, 2018/19 und Anfang 2021 erneut angepasst. Förderanträge über diese können nur eingereicht werden, wenn das Vorhaben auch auf der Prioritätenliste der LAG Dübener Heide steht.
Diese neue Richtlinie eignet sich für besonders innovative Vorhaben mit einem hohen Grad an Bürgerbeteiligung. Sie können hier sowohl Einzelprojekte als auch Kooperationsprojekte (gebietsübergreifend und transnational) beantragen.
Weiterhin werden über diese Richtlinie Vorhaben sozialer Art aus dem eruopäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt. Im Fokus stehen neben arbeitsmarktorientierten Mikroprojekten zur Verbesserung von Bildung, Qualifikation und Arbeitsmarktintegration für benachteiligte Personengruppen vor allem kleinere Vorhaben rund um die sozialen Folgen des demografischen Wandels, um Willkommenskultur oder um interreligiöse und interkulturelle Themen. Ebenso wird die außerschulische Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen unterstützt. Die Mittel können für Bildungsvorhaben, Konzepte und Netzwerkbildung eingesetzt werden; Investitionen sind nicht vorgesehen.
Richtlinie LEADER und CLLDAntragsformular LEADER-EinzelprojektAntragsformular LEADER-KooperationsprojektStammdatenbogen 2021
Antragsformular ESF-Projekt
Beachten Sie bitte stets, dass neben Antragsformular und Stammdatenbogen eine Reihe weiterer Unterlagen erforderlich sind, deren Zusammenstellung einige Zeit in Anspruch nimmt. Die entsprechenden Checklisten sind auf den letzten Seiten des Antragsformulars ersichtlich.
Die Förderanträge für Einzelvorhaben sind in jedem Jahr bis zum 01. März einzureichen. Anträge für Kooperationsvorhaben können seit 2017 laufend eingereicht werden.
Alle Formulare, Merkblätter und weitere Informationen sowie Unterlagen zu den geforderten Anlagen der Projektanträge finden Sie stets aktuell auf der LEADER-Seite des Landes Sachsen-Anhalt.
Informationen zur Richtlinie RELE (gültig seit 10.07.2019)
Die RELE-Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt wurde im März 2016 veröffentlicht und in wesentlichen Teilen zum 27.02.2018 sowie zum 10.07.2019 geändert.
Diese Förderung dient der Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters und der Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die ländlichen Regionen mit ihren Dörfern als eigenständige Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturräume zu erhalten.
Ein weiteres Ziel ist, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturvorhaben, die der Erschließung von touristischen Entwicklungspotentialen dienen bzw. die Tourismusschwerpunkte des Landes ergänzen, zu unterstützen. Auch Sportanlagen können über die RELE gefördert werden.
Ein einfacher Zugang zur RELE-Förderung führt - analog dem Vorgehen in der RL LEADER und CLLD - über die jährliche Prioritätenliste der LAG Dübener Heide. Unter bestimmten Bedingungen können aber auch Projekte außerhalb dieser Liste in den Genuss einer RELE-Förderung kommen. Ihr Regionalmanagement gibt Ihnen gern Auskunft.
Richtlinie RELEAntragsformular RELEStammdatenbogen 2021
Beachten Sie bitte stets, dass neben dem Antragsformular eine Reihe weiterer Unterlagen erforderlich sind, deren Zusammenstellung einige Zeit in Anspruch nimmt. Die entsprechenden Checklisten sind auf den letzten Seiten des Antragsformulars ersichtlich.
RELE-Förderanträge sind in jedem Jahr bis zum 01. März einzureichen. Sollte es später im Jahr noch weitere Aufrufe geben, halten wir Sie informiert.
Die RELE-Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt wurde im März 2016 veröffentlicht und in wesentlichen Teilen zum 27.02.2018 sowie zum 10.07.2019 geändert.
Diese Förderung dient der Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters und der Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die ländlichen Regionen mit ihren Dörfern als eigenständige Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturräume zu erhalten.
Ein weiteres Ziel ist, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturvorhaben, die der Erschließung von touristischen Entwicklungspotentialen dienen bzw. die Tourismusschwerpunkte des Landes ergänzen, zu unterstützen. Auch Sportanlagen können über die RELE gefördert werden.
Ein einfacher Zugang zur RELE-Förderung führt - analog dem Vorgehen in der RL LEADER und CLLD - über die jährliche Prioritätenliste der LAG Dübener Heide. Unter bestimmten Bedingungen können aber auch Projekte außerhalb dieser Liste in den Genuss einer RELE-Förderung kommen. Ihr Regionalmanagement gibt Ihnen gern Auskunft.
Richtlinie RELEAntragsformular RELEStammdatenbogen 2021
Beachten Sie bitte stets, dass neben dem Antragsformular eine Reihe weiterer Unterlagen erforderlich sind, deren Zusammenstellung einige Zeit in Anspruch nimmt. Die entsprechenden Checklisten sind auf den letzten Seiten des Antragsformulars ersichtlich.
RELE-Förderanträge sind in jedem Jahr bis zum 01. März einzureichen. Sollte es später im Jahr noch weitere Aufrufe geben, halten wir Sie informiert.
Weitere Informationen sowie die Formulare für die geforderten Anlagen finden Sie hier:
Richtlinie STARK III plus EFRE
Für die energetische Sanierung von Sportstätten steht die Richtlinie STARK III plus EFRE zur Verfügung. Hierbei geht es um Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit. Mittel können für die Gebäudehülle und Gebäudetechnik sowie die Anschaffung von technischen Geräten und Ausstattungen eingesetzt werden.
Richtlinie STARK III plus EFRE
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen zum Förderprogramm gibt es hier: http://www.starkiii.sachsen-anhalt.de/efre-plus/richtlinieauswahlkriterien
Für die energetische Sanierung von Sportstätten steht die Richtlinie STARK III plus EFRE zur Verfügung. Hierbei geht es um Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit. Mittel können für die Gebäudehülle und Gebäudetechnik sowie die Anschaffung von technischen Geräten und Ausstattungen eingesetzt werden.
Richtlinie STARK III plus EFRE
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen zum Förderprogramm gibt es hier: http://www.starkiii.sachsen-anhalt.de/efre-plus/richtlinieauswahlkriterien
Kulturerbe-Richtlinie
In diesem Jahr hat das Land Sachsen-Anhalt eine attraktive Möglichkeit zur Förderung von Bau- und Bodendenkmalen sowie von Infrastruktur geschaffen, die zu mehr als 80% (räumlich oder zeitlich) kulturell genutzt wird.
Der Begriff Kultur ist dabei sehr offen und bezeichnet nicht nur Kunst, Literatur, Theater, Tanz, Film oder Musik. Auch Heimatpflege, das traditionelle regionale Erbe, Geschichte oder Naturkunde können unter bestimmten Voraussetzungen zum Kulturbereich zählen.
Vorhaben, die von der LAG bewertet und auf der jährlichen Prioritätenliste verankert sind, erhalten einen um 10% erhöhten Fördersatz.
Kulturerbe-Richtlinie
Das Programm wird von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt betreut. Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie hier:
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-kunden/kulturerbe-erhalten/sachsen-anhalt-kulturerbe.htm
In diesem Jahr hat das Land Sachsen-Anhalt eine attraktive Möglichkeit zur Förderung von Bau- und Bodendenkmalen sowie von Infrastruktur geschaffen, die zu mehr als 80% (räumlich oder zeitlich) kulturell genutzt wird.
Der Begriff Kultur ist dabei sehr offen und bezeichnet nicht nur Kunst, Literatur, Theater, Tanz, Film oder Musik. Auch Heimatpflege, das traditionelle regionale Erbe, Geschichte oder Naturkunde können unter bestimmten Voraussetzungen zum Kulturbereich zählen.
Vorhaben, die von der LAG bewertet und auf der jährlichen Prioritätenliste verankert sind, erhalten einen um 10% erhöhten Fördersatz.
Kulturerbe-Richtlinie
Das Programm wird von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt betreut. Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie hier:
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-kunden/kulturerbe-erhalten/sachsen-anhalt-kulturerbe.htm
Weitergehende Fördermittelrecherchen
Hier unterstützt Sie das Regionalmanagement. Eine gute Quelle für eigenständige Recherchen zu gültigen Richtlinien in Sachsen-Anhalt finden Sie unter: www.ib-sachsen-anhalt.de
Hier unterstützt Sie das Regionalmanagement. Eine gute Quelle für eigenständige Recherchen zu gültigen Richtlinien in Sachsen-Anhalt finden Sie unter: www.ib-sachsen-anhalt.de